Behandlungsvereinbarung & AGB

  1. Der Tierhalter stimmt einer osteopathischen Behandlung seines Tieres durch die Tier-Osteopathin Verena Berthold (Praxis: Hund und Pferd lieben Osteopathie) zu. Die Wahl der einzelnen Therapiemethoden obliegt der Therapeuten und erfolgt immer nach gründlicher Einschätzung der Krankengeschichte des Patienten und nach bestem Wissen und Gewissen des behandenden Therapeuten.
  2. Die Therapeutin ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Tierosteopath aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Tierosteopathens für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
  3. Zur Anwesenheit und Hilfestellung während des Termins ist der Tierhalter verpflichtet. Der Tierosteopath ist berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn das Tier nicht berechenbar ist und eine Gefährdung für den Therapeuten darstellt, wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Der Tierosteopath haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierhalter, aufgrund seiner Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden.
  4. Der Tierosteopath übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziel. Die Therapie bzw. das Training orientiert sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach Art, Rasse, Alter, Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen. Auch weiterreichende Krankheiten die evtl. In Folge einer Behandlung/Therapie eintreten oder verschlimmert werden können, können dem Therapeuten nicht zur Last gelegt werden. 
  5. Haftpflichtversicherung – Der Tierhalter bestätigt, eine gültige Haftpflichtversicherung für sein Tier abgeschlossen zu haben, um bei Schäden an Dritten abgesichert zu sein. Die Praxis, Hund und Pferd lieben Osteopathie, Verena Berthold verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
  6. Terminabsagen – Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, bitte ich Sie, diesen mindestens 24 Stunden vor dem Termin -bei Montagsterminen bis Freitag vor 19.00 Uhr- telefonisch oder per Sms/whats app abzusagen.
  7. Terminversäumnisse – Wird ein Termin innerhalb 24 Stunden vor dem Termin, erst am selben Tag oder gar nicht abgesagt, berechne ich diesen Termin in der Regel voll, falls der Therapeut eine Anfahrt durchgeführt hat wird auch diese voll berechnet. Ich bitte hierbei um Verständnis, da bei kurzfristigen Absagen in dieser verplanten Zeit keinem anderen Patienten die Möglichkeit einer Behandlung mehr zu Gute kommen kann.
  8. Verspätung/Verzögerungen zu einem Termin – Bei Therapiemassnahmen am Lebewesen ist nicht immer absehbar wie viel Zeit der einzelne Termin genau benötigt. Wenn der Therapeut erst später zum Termin erscheinen kann, wird ab einer Verspätung von ca. 20min in der Regel dem nächsten Kunden/ Patientenbesitzer telefonisch oder per WhatsApp, bescheid gegeben. Der Therapeut wird alles unternehmen, die bestmögliche Therapie in der geplanten Zeit anzubieten.
  9. Falls es nicht zielführend ist oder die verbleibende Zeit nicht ausreicht um eine vollumfassende Therapie durchzuführen, werden Nachbehandlungstermine zu verbesserten Konditionen angeboten: Anfahrt und zu 0,60 €/ Anfahrtskilometer und 15,-€ pro angefangene Viertelstunde abgerechnet werden, meist rechne ich für diese Termine 1 -1,5 Stunden ein. Ab einer Anfahrt von 40 km sehen die Aufwendungen wie folgt aus, Anfahrt zu 0,80 €/ Anfahrtskilometer und 15,-€ pro angefangene Viertelstunde abgerechnet, mindestens aber 30,-€ Ab einer Anfahrt von 60 km sehen die Aufwendungen wie folgt aus, Anfahrt zu 0,80 €/ Anfahrtskilometer und 15,-€ pro angefangene Viertelstunde abgerechnet mindestens aber 45,-€
  10. Zu Beachten:                               Beim Pferd: Bitte reiten Sie Ihr Pferd min 1,5 Stunden vorher nicht, um die Probleme deutlich erkennen zu können sollte das Pferd im "kalten" Zustand vorgestellt werden . Stellen Sie mir das Pferd geputzt und möglichst trocken vor. Vermeiden Sie Impfungen bis innerhalb 2 Wochen vor dem Termin, ein Pferd mit Fieber oder anderen deutlichen Infekten kann ich nicht behandeln und muss dem Tierarzt vorgeführt werden. Aus osteopathischer Sicht würde ich dem aktiven Erreger Tür und Tor für den ganzen Körper öffnen. (Für die Bioresonanz gilt das nicht unbedingt).                 Beim Hund: Bitte vermeiden Sie, dem Tier kurz vorher die volle Menge an Futter zu geben, ein überfüllter Magen kann Faszienspannungen auslösen, die in der Osteopathie entgegenwirkt. Bitte gehen Sie die 1,5 Stunden vor der Osteopathie nicht mehr voll Spazieren, der Toilettengang vors Haus ist kein Problem. Bitte impfen Sie Ihr Tier die 2 Wochen vor der Behandlung nicht. (Für die Bioresonanz gilt das nicht unbedingt)
  11. Bezahlung der Behandlung – Die Bezahlung erfolgt nach der Behandlung in bar (Praxis/Mobil) bzw. per Paypal (Friends, da Sie die Leistung ja schon erhalten haben). Sollten Sie eine Rechnung für Ihre Versicherung benötigen, erfragen Sie diese bitte.
  12. Bioresonanz. Für den Fall das Sie sich für die Bioresonanz-methode entscheiden benötige ich Schweif- besser Mähnenhaare bzw. Haare Ihres, zu behandelnden, Tieres. Die benötigte Menge ist ca. 0,5 - 1 Durchmesser des kleinen Fingers. Zur besseren Erkennung, am besten haben ein Teil dieser Haare noch Wurzeln. Diese senden Sie mir in Alufolie eingehüllt zu, worauf diese bei mir vorerst für min. 3 Tage in Quarantäne kommen. Die Haare können bis zu 4 Wochen Ihren Dienst tun. Sollte es eine Allergie bzw. Nahrungsmittelunverträglichkeits-Behandlung kommen schicken sie mir bitte, nach 3 Wochen, nochmal eine Probe.
  13. Wenn das Tier mal nicht so will: Ich benötigen Sie an meiner Seite, um die Aplied-kinesiologische Austestung vorzunehmen und das Verhalten Ihres Tieres positiv zu beeinflussen. Ein "fliehendes" Tier kann ich nicht behandeln. Falls Sie keine Kontrolle über Ihr Tier haben, bitte ich Sie eine Person dabei zu haben, auf die das Tier hört, bzw. es von dieser 3ten Person vorgeführt werden kann. Das Pferd wird am Halfter mit Strick locker vorgeführt. Sollte Ihr Hund zu aggressiven Verhalten neigen bitte ich Sie einen Maulkorb bereit zu stellen.
  14. Persönliche Daten – Ihre Daten werden zu Dokumentationszwecken für die Behandlung Ihres Tieres von "Hund und Pferd lieben Osteopathie - Verena Berthold" gespeichert. Selbstverständlich werden diese nicht an Dritte weitergegeben, außer Sie wünschen es ausdrücklich, z. B. bei Kommunikation mit Ihrem Tierarzt. Sie werden zur Weiterverarbeitung innerhalb des Praxissystems genutzt.
  15. Mit dem Abschluss/Vereinbarung eines Termines stimmt der Tierbesitzer den Inhalten der AGBs und des Behandlungsvertrages zu.
  16. Salvatorische Klausel – Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.


Diese AGB wurden am 30.10.2024 aktualisiert


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